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Garantiebedingungen


Allgemeine Bedingungen der Garantie

  1. Die Firma ECOFLOW Marcin Pietraszek, 85-701 Bydgoszcz, ul. Kijowska 20 ist Garantiegeber der Qualität des oben genannten Geräts.
  2. ECOFLOW haftet für physische Mängel (materielle Defekte oder Produktionsmängel), die binnen 12 Monate ab Verkaufsdatum im Gerät ans Tageslicht kommen werden.
  3. ECOFLOW ist nicht verantwortlich für eventuelle Schäden oder entgangene potentielle Gewinne, die aus einem beschädigten Gerät entstehen könnten.
  4. Der Empfänger eines gültigen Garantiedokuments kann Garantieansprüche im Sitz der Firma ECOFLOW in Bydgoszcz, ul. Kijowska 20, erheben. Die Mängelrüge muss eine schriftliche Form annehmen (persönlich, per Post, E-Mail).
  5. Die Bedingung der Annahme der Reklamation ist die Anmeldung der Forderung vor dem Terminablauf der Garantiegültigkeitszeitraum.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, periodische entgeltliche technische Überprüfungen für ECOFLOW zu beauftragen, nach der Bedienungsanleitung und der Tabelle technischer Prüfungen.
  7. Die erste technische Prüfung des Geräts soll binnen 6 Monate ab dem Moment der Inbetriebnahme des Geräts durchgeführt werden, es sei denn, dass die Tabelle technischer Prüfungen anders entscheidet.
  8. Die festgestellten Fehler und Mängel werden binnen 30 Tage ab dem Moment der Lieferung des Geräts nach ECOFLOW beheben. Die Garantiefrist wird um die Zeit der Reparatur verlängert.
  9. Das beanstandete oder für die Prüfung übergebene Gerät soll mit einer kompletten Standardausstattung, sauber, mit lesbaren Typenschildern und Aufdrucken in den Sitz von ECOFLOW geliefert werden. Die Transportkosten werden von einem Kunden getragen.
  10. Eventuelle Kosten der Zufahrt an die Stelle, wo ein beschädigtes Gerät sich befindet, werden von einem Kunden getragen.
  11. Die Regeln der Bedienung und Garantie von Bauteilen, die von ECOFLOW hergestellt werden, sind mit der Regeln und Garantiebedingungen des Herstellers eines bestimmten Gerätes übereinstimmend.
  12. Die im Rahmen der Garantie ausgetauschten Teile sind ein Eigentum von ECOFLOW. Alle im Prozess der Garantie ausgetauschte Teile haben eine gültige Garantie bis zum Ende ihrer Grundfrist.
  13. Das Garantiedokument ist gültig nur mit den richtig ausgefüllten Einträgen (ohne Streichungen und Korrekturen), mit einem Stempel des Verkäufers. Der Kunde soll mit seiner Unterschrift die Übergabe des Geräts quittieren.
  14. Keine Ansprüche der Kunden, welche aus der Unstimmigkeit der Waren mit dem Vertrag erfolgen, werden von der Garantie ausgeschlossen, beschränkt oder ausgesetzt. (Dz. U. vom 2002 r. nr 141, poz. 1176).

Ablehnung der Reklamationsannahme

ECOFLOW nimmt keine Reklamation nur in solchen Fällen an:

  • Es ist festgestellt worden, dass das Gerät nicht übereinstimmend mit seiner Bestimmung und Bedienungsanleitung verwendet wird.
  • Das eingelieferte Gerät ist schmutzig, ohne Standardausrüstung und Typenschilder.
  • Es ist festgestellt worden, dass die Mangelursache anders als materielle Defekte oder Produktionsmängel ist.
  • Der Kunde besitzt kein gültiges Garantiedokument und keinen Kaufschein.
  • Es gibt keine Dokumentation für periodische, von ECOFLOW durchgeführte technische Überprüfungen.

Die Qualitätsgarantie umfasst nicht:

  1. Ersatzteile und Ausrüstungselemente, die einem normalen Verschleiß unterliegen:
    • Heizkörper
    • Pumpendichtungen
    • Schütze
    • elektrische Sicherunge
  2. Mechanische Schäden (Risse, Brüche, Schnitte, Schrammen, durch einen Stoß verursachte Deformationen usw.).
  3. Schäden, die durch die Arbeit oder Lagerung des Geräts in ungünstigen atmosphärischen Bedingungen (d.h. erhebliche Feuchtigkeit, Staubbelastung, zu niedrige oder zu hohe Umgebungstemperatur usw.) ausgelöst worden sind.
  4. Schäden, die durch Wasser-, Öl- oder Luftverschmutzung entstanden sind.
  5. Schäden, die durch fehlerhafte elektrische Installation entstanden sind.
  6. Beschädigungen, die durch Überflutung oder Durchfeuchten der elektrischen oder elektronischer Bausteine entstanden sind.
  7. Beschädigungen, die aus der Unterlassung des Benutzers von den in Bedienungsanleitung und anderen Dokumentation vorgesehenen Wartungs- und Servicetätigkeiten entstanden sind.
  8. Schäden, die durch die Anwendung von unoriginalen oder unpassenden Ersatzteilen und anderen Teilen, die von unbefugten Personen ausgeführten Reparaturen und Änderungen entstanden sind.
  9. Schäden, die durch die Fortsetzung der Arbeit mit einem defekten Gerät oder Zubehör entstanden sind.